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Der Laufcoach - Manuel Hein
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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Arbeitsfassung bildet die gemeinsame Grundlage für Remote-Laufcoaching an Privatkunden in europäischen Staaten einschließlich des Vereinigten Königreichs sowie für sportbezogene Feldtests vor Ort im Raum Augsburg/Günzburg in Deutschland. Das Aufenthaltsland und notwendige Länder- oder Sprachergänzungen werden im einzelnen Angebot festgehalten. Verträge mit Unternehmen und Vereinen sowie Angebote außerhalb Europas sind nicht Gegenstand dieser Fassung.

Stand · 28. September 2026

Diese AGB beschreiben die Vertragsbedingungen für Laufcoaching und Leistungsdiagnostik. Ergänzende Länderhinweise stehen in den jeweiligen Abschnitten.

  1. 1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. 2. Anfrage und Vertragsschluss
  3. 3. Inhalt des Laufcoachings
  4. 4. TrainingPeaks und technische Voraussetzungen
  5. 5. Coachingpreise und Abrechnung
  6. 6. Dauer und Beendigung des Coachings
  7. 7. Krankheit, Verletzung und Betreuungsausfall
  8. 8. Erreichbarkeit und angekündigte Abwesenheiten
  9. 9. Mitwirkung und gesundheitliche Grenzen
  10. 10. Teilnahme Minderjähriger
  11. 11. Leistungsdiagnostik und Ergebnisse
  12. 12. Absage und Verlegung von Diagnostikterminen
  13. 13. Widerrufsrecht
  14. 14. Datenschutz und Gesundheitsdaten
  15. 15. Haftung und gesetzliche Rechte
  16. 16. Vertragssprache und Länderregelungen
  17. 17. Anwendbares Recht
  18. 18. Gerichte und Beschwerden
  19. 19. Widerruf und Vertragsbeendigung
  20. 20. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder Liechtenstein
  21. 21. Kunden im Vereinigten Königreich
  22. 22. Kunden in der Schweiz

Unterlagen als PDF

Hier findest du den Anamnesebogen mit Datenschutzhinweisen sowie freiwillige Vorlagen für Kündigung und Widerruf. Bitte fülle den Anamnesebogen erst nach Abstimmung und Klärung der Gesundheitsdateneinwilligung aus.

  • Anamnesebogen PDF
  • Datenschutz zum Anamnesebogen PDF
  • Kündigungsvorlage PDF
  • Muster-Widerrufsformular PDF

Für Kündigung und Widerruf genügt auch eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder WhatsApp.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Manuel Hein, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Trackora Sports Technologies & Coaching, Obere Bleiche 12A, 89347 Bubesheim, Deutschland. Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten stehen im Impressum.

Diese AGB gelten für die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Coaching- und Diagnostikleistungen. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die Leistungsbeschreibung, der Preis, der Beginn und gegebenenfalls der Diagnostiktermin werden im Einzelvertrag festgehalten. Die englische Fassung gibt denselben Regelungsinhalt wieder.

Vor einer bindenden Erklärung werden das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, bei UK auch der Landesteil, und die Vertragssprache geklärt. Erforderliche Länder- und Sprachergänzungen werden zusammen mit den Vertragsunterlagen bereitgestellt. Die bloße Bereitstellung einer deutschen oder englischen Fassung ersetzt gesetzliche Sprachpflichten nicht.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung der Angebote auf der Website und eine unverbindliche Anfrage über die dortigen Kontaktmöglichkeiten begründen noch keinen Vertrag.

Für das Coaching erhältst du nach der Abstimmung ein individuelles Vertragsangebot als PDF, diese AGB sowie die erforderlichen Verbraucher- und Widerrufsinformationen über den vereinbarten Kontaktweg per E-Mail oder WhatsApp. Der Coachingvertrag kommt zustande, wenn dein unterschriebenes Vertragsangebot innerhalb einer darin gegebenenfalls genannten Annahmefrist beim Anbieter eingeht.

Leistungsdiagnostik kannst du unmittelbar per E-Mail, Telefon oder WhatsApp buchen. Vor deiner bindenden Buchung erhältst du die Leistungsbeschreibung, den Preis, diese AGB sowie die erforderlichen Verbraucher- und Widerrufsinformationen. Der Diagnostikvertrag kommt mit der Bestätigung deiner Buchung durch den Anbieter zustande.

Bei Minderjährigen sind zusätzlich die unter Ziffer 10 beschriebenen Voraussetzungen einzuhalten. Für beide Leistungsarten erhältst du vor Beginn der Leistung eine Vertragsbestätigung mit den vereinbarten Leistungen, Preisen und dem Beginn beziehungsweise Termin sowie den Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail oder als speicherbare PDF. Dies gilt auch bei einer Buchung oder Bestätigung per Telefon oder WhatsApp; eine ausschließlich mündliche Bestätigung genügt hierfür nicht.

Der Beginn der Leistung wird individuell vereinbart. Soll der Anbieter schon vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist tätig werden, wird dein ausdrückliches Verlangen hierzu gesondert eingeholt. Weder die Zahlung einer Rechnung noch die Annahme dieser AGB ersetzt diese Erklärung.

3. Inhalt des Laufcoachings

Das Coaching umfasst eine auf deine Ziele, Voraussetzungen und Rückmeldungen abgestimmte Trainingsplanung, die Auswertung der von dir bereitgestellten Trainingsdaten und die bedarfsgerechte Steuerung der Belastung. Die Betreuung erfolgt persönlich durch Manuel Hein. Diese Betreuung wird grenzüberschreitend als Remote-Coaching erbracht; ein deutscher Arbeitsplatz des Coaches bedeutet nicht, dass die Leistung ausschließlich in Deutschland in Anspruch genommen wird.

Basic kostet 149,99 Euro pro Kalendermonat. Es umfasst einen Planungsrahmen von vier Wochen, die aktive Überprüfung bereitgestellter Trainingsdaten, erforderliche Anpassungen und persönliches Feedback nach Bedarf. Der vierwöchige Planungsrahmen ist keine gesonderte Vertrags- oder Abrechnungsperiode.

Performance kostet 249,99 Euro pro Kalendermonat. Zusätzlich zum Basic-Leistungsumfang umfasst es eine wöchentliche Überprüfung des Trainingsverlaufs, eine vertiefte Auswertung relevanter Schlüsseleinheiten sowie die Saison- und Wettkampfplanung.

Die Kommunikation erfolgt über Kommentare in TrainingPeaks sowie über den individuell vereinbarten Kontaktweg per WhatsApp oder E-Mail. Weder eine laufende Überwachung rund um die Uhr noch feste wöchentliche Gesprächstermine oder regelmäßige schriftliche Wochenberichte sind vereinbart.

Eine gesonderte Lauftechnikanalyse, detaillierte Übungspläne sowie Leistungsdiagnostik gehören nicht zum Coachingpreis, sofern sie nicht zusätzlich ausdrücklich vereinbart werden. Ein bestimmtes Wettkampfergebnis, eine bestimmte Leistungssteigerung oder die Vermeidung von Verletzungen wird nicht geschuldet.

4. TrainingPeaks und technische Voraussetzungen

Für das Coaching wird TrainingPeaks verwendet. Ein kostenloses TrainingPeaks-Konto genügt für die vereinbarte Betreuung. Ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement ist freiwillig und wird, falls gewünscht, von dir selbst abgeschlossen und bezahlt. Die Bedingungen des Plattformanbieters gelten für dein dortiges Nutzungsverhältnis.

Es besteht keine Verpflichtung, GPS-Standortdaten bereitzustellen. Welche sonstigen Trainingswerte für deine Betreuung sinnvoll und erforderlich sind und wie sie übermittelt werden, wird individuell abgestimmt.

Der Anbieter nutzt für seine geschäftliche Dokumentenablage OneDrive for Business. Du musst deshalb weder ein eigenes Microsoft-Konto anlegen noch ein Microsoft-Abonnement erwerben. Die Bereitstellung von Vertragsunterlagen und Ergebnissen wird über einen geeigneten, vereinbarten Übermittlungsweg organisiert.

Bei technischen Störungen stimmen die Parteien einen geeigneten Ersatzweg für die weitere Betreuung ab. Gesetzliche Rechte bei ausbleibenden oder beeinträchtigten Leistungen bleiben bestehen.

5. Coachingpreise und Abrechnung

Die genannten Preise sind Endpreise in Euro (EUR), einschließlich gegebenenfalls anfallender Steuern. Soweit die deutsche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Abrechnung und Zahlung erfolgen in Euro. Ein gesondertes Einrichtungs- oder Auslandsentgelt wird nicht berechnet.

Im ersten Monat beginnt die Vergütungspflicht mit dem vereinbarten tatsächlichen Beginn der individuellen Ersterfassung oder Trainingsplanung. Der Preis wird einschließlich dieses Starttags taggenau berechnet: Monatspreis geteilt durch die Zahl der Kalendertage dieses Monats, multipliziert mit den vergütungspflichtigen Kalendertagen. Erst das Ergebnis wird auf volle Cent gerundet.

Die Rechnung wird grundsätzlich zu Beginn des laufenden Kalendermonats erstellt, im ersten Monat nach Maßgabe des vereinbarten Beginns. Sie ist mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zu bezahlen. Ein automatischer Lastschrifteinzug erfolgt nicht.

Eine Rechnung oder Zahlung begründet keinen jeweils neuen Monatsvertrag. Der bereits geschlossene Coachingvertrag läuft nach Ziffer 6 weiter.

Bei Zahlungsverzug erhältst du zunächst eine kostenfreie Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen ab Zugang. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kommt eine zuvor angekündigte, verhältnismäßige Unterbrechung der Betreuung nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine automatische Kündigung ist damit nicht verbunden.

Eine von dir zu vertretende Nichtnutzung begründet allein keinen Anspruch auf einen freiwilligen Preisnachlass. Gesetzlich gebotene Anrechnungen, insbesondere ersparter Aufwendungen, sowie sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Dauer und Beendigung des Coachings

Der Coachingvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit.

Du kannst den Vertrag jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Eine zusätzliche Kündigungsfrist besteht nicht. Maßgeblich ist der Zugang deiner Erklärung beim Anbieter, nicht der Zeitpunkt, zu dem sie gelesen wird. Eine Unterschrift oder ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich. Zwingend zulässige weitere Erklärungsformen bleiben unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und sonstige gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

7. Krankheit, Verletzung und Betreuungsausfall

Ist wegen deiner Krankheit oder Verletzung voraussichtlich eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen erforderlich, kann eine kostenfreie Coachingpause ab einem gemeinsam vereinbarten Datum in Anspruch genommen werden. Für die Anfrage nach dieser Pause sind weder ein ärztliches Attest noch die Mitteilung einer Diagnose erforderlich.

Während der vereinbarten Pause ruhen sämtliche Coachingleistungen und die Vergütungspflicht. Bereits bezahlte Beträge für Pausentage werden taggenau nach der in Ziffer 5 beschriebenen Berechnung aufgeteilt und nach deiner Wahl erstattet oder gutgeschrieben.

Die Wiederaufnahme wird gemeinsam abgestimmt. Eine frühere Rückkehr als zunächst erwartet führt nicht dazu, dass für bereits verstrichene Pausentage nachträglich ein Entgelt berechnet wird. Die Vergütung beginnt wieder mit der vereinbarten Wiederaufnahme.

Fällt die Betreuung wegen einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung des Anbieters aus, richten sich Vergütung und sonstige Ansprüche nach den tatsächlich möglichen Leistungen und den gesetzlichen Vorschriften. Ein bereits bereitgestellter Trainingsplan begründet für sich allein keinen Anspruch auf das volle Entgelt für sämtliche weiteren Betreuungsleistungen.

8. Erreichbarkeit und angekündigte Abwesenheiten

Urlaubszeiten werden mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Bereits bei Vertragsschluss bekannte Urlaubszeiten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Sie sind auf höchstens 28 aufeinanderfolgende Kalendertage und insgesamt 70 Kalendertage je Kalenderjahr begrenzt.

Vor einer Urlaubszeit wird das Training entsprechend vorausgeplant. Die vereinbarte Überprüfung der Trainingsdaten und des Trainingsverlaufs läuft auch während des Urlaubs weiter; bei Performance umfasst dies weiterhin die wöchentliche Überprüfung. Nur schriftliche Aktualisierungen des Trainingsplans ruhen während dieser Zeit.

Erkennt der Coach Anpassungsbedarf, nimmt er rechtzeitig vor der betroffenen Trainingseinheit von sich aus Kontakt auf und stimmt die erforderliche Änderung nötigenfalls mündlich mit dir ab. Die dabei konkret vereinbarte Änderung ersetzt die entsprechend benannte bisherige Planvorgabe. Die nachfolgende 72-Stunden-Regel berechtigt nicht dazu, einen solchen erforderlichen Kontakt hinauszuschieben.

Bei besonderen Anfragen, die während einer angekündigten Urlaubszeit eine telefonische Rücksprache erfordern, findet diese innerhalb von 72 Stunden ab Eingang der Anfrage einschließlich der Wochenendtage statt. Bist du innerhalb dieses Zeitraums verhindert, wird der nächstmögliche gemeinsame Termin vereinbart. Diese Regel ist keine allgemeine Antwortfrist für sämtliche Anfragen.

Die Betreuung ruht während des Urlaubs nicht insgesamt. Gesetzliche Rechte bei einer tatsächlichen Leistungsstörung bleiben unberührt.

9. Mitwirkung und gesundheitliche Grenzen

Für eine geeignete Planung werden zutreffende Angaben zu deinen Zielen, Trainingsmöglichkeiten, deinem Trainingsverlauf und relevanten Einschränkungen benötigt. Teile Veränderungen, Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen, die für die sichere Durchführung des vereinbarten Trainings erheblich sind, rechtzeitig über einen dafür geeigneten Kontaktweg mit.

Das Laufcoaching und die sportbezogene Leistungsdiagnostik ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Sie beinhalten keine Zusage, dass eine gesundheitliche Eignung für bestimmte Belastungen medizinisch festgestellt wird.

Bei unklaren oder belastungsabhängigen Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. Ärztliche Belastungsbeschränkungen sind zu beachten. Bei akuten Beschwerden muss die Belastung beendet und, soweit erforderlich, medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Diese Mitwirkungspflichten begrenzen weder die gesetzlichen Sorgfaltspflichten noch die Haftung des Anbieters. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten setzt die gesondert erläuterten datenschutzrechtlichen Voraussetzungen voraus.

10. Teilnahme Minderjähriger

Laufcoaching ist ab 14 Jahren möglich. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird der Coachingvertrag von den Sorgeberechtigten im eigenen Namen zugunsten des Kindes geschlossen. Die im Vertrag als Vertragspartner benannten Sorgeberechtigten schulden die Vergütung; das Kind wird dadurch nicht zum Rechnungsschuldner.

Bei gemeinsamer Sorge ist das erforderliche Einverständnis beider Sorgeberechtigten sicherzustellen; eine zulässige Vertretung ist im Vertragsabschluss nachvollziehbar festzuhalten. Die Jugendlichen werden ihrem Verständnis entsprechend in die Abstimmung einbezogen.

Leistungsdiagnostik ist ab 16 Jahren möglich. Für 16- und 17-Jährige kann entweder ein Sorgeberechtigter im eigenen Namen zugunsten des Kindes Vertragspartner sein oder der Jugendliche mit der erforderlichen Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter selbst den Vertrag schließen. Der gewählte Vertragspartner und damit der Rechnungsschuldner werden im Einzelvertrag eindeutig benannt.

Die Zustimmung zum Vertrag ersetzt weder eine erforderliche Einwilligung in die konkrete körperliche Untersuchung oder Messung noch die gesonderte Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Diese Erklärungen werden gesondert und unter Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit der minderjährigen Person eingeholt.

Für ein TrainingPeaks-Konto unter 16 Jahren ist zusätzlich der vom Plattformanbieter verlangte verifizierte Elternzustimmungsprozess erforderlich. Eine Unterschrift unter den Coachingvertrag ersetzt diesen Prozess nicht. Die Nutzung wird erst eingerichtet, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Auslandsbezug sind Geschäftsfähigkeit, Vertretung und Einwilligungsfähigkeit nach dem jeweils maßgeblichen Recht vor Vertragsschluss beziehungsweise vor der betroffenen Verarbeitung oder Untersuchung zu klären. Die Altersgrenzen dieses Angebots stellen keine einheitliche gesetzliche Volljährigkeits- oder Einwilligungsgrenze für alle Staaten dar.

11. Leistungsdiagnostik und Ergebnisse

Die sportbezogene Leistungsdiagnostik ist eine gesondert zu vereinbarende Leistung. Die Laktat-Leistungsdiagnostik kostet 149,99 Euro und dauert ungefähr 1 bis 1,5 Stunden. Der vLaMax-Feldtest kostet 99,99 Euro und dauert etwa eine Stunde. Es handelt sich um Endpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Steuern. Soweit § 19 UStG anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Abrechnung und Zahlung erfolgen in Euro; ein zusätzliches Auslandsentgelt wird nicht erhoben.

Die körperlichen Feldtests finden ausschließlich vor Ort im Raum Augsburg/Günzburg in Deutschland statt. Art und Umfang der Diagnostik, Ort, Termin und Vorbereitung werden individuell vereinbart. Vor der Durchführung werden die erforderlichen Angaben zur Belastbarkeit aufgenommen und Ablauf, Belastung sowie untersuchungsbezogene Einwilligungen gesondert geklärt.

Die Auswertung beschreibt die im vereinbarten Untersuchungsumfang erhobenen Werte und ihre sportbezogene Einordnung einschließlich der Trainingsbereiche. Die vereinbarte Ergebnisbesprechung ist im Preis enthalten. Sie stellt weder eine medizinische Diagnose noch die Garantie einer bestimmten Leistungsentwicklung dar.

Die schriftliche Auswertung wird innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Test über den vereinbarten Übermittlungsweg bereitgestellt.

Die Rechnung wird nach dem Test erstellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zu bezahlen.

Eine notwendige Unterbrechung oder Beendigung aus gesundheitlichen Gründen wird nicht allein durch diese AGB als vollständig erbrachte Diagnostik behandelt. Etwaige Vergütungs- und sonstige Ansprüche richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, dem tatsächlichen Verlauf und den gesetzlichen Vorschriften.

12. Absage und Verlegung von Diagnostikterminen

Ein Diagnostiktermin kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder nach Abstimmung verlegt werden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Erst-, Folge- und Ersatztermine. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung beim Anbieter.

Bei akuter Erkrankung ist eine kostenfreie Verschiebung auch innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Termin möglich. Informiere den Anbieter, sobald die Verhinderung feststeht. Für den gemeinsam vereinbarten Ersatztermin gilt erneut die normale 48-Stunden-Frist; die Möglichkeit der kostenfreien Verschiebung bei einer akuten Erkrankung bleibt bestehen.

Bei sonstiger späterer Absage oder Nichterscheinen wird keine automatische Pauschale von 100 Prozent und keine vertragliche Vertragsstrafe erhoben. Ob und in welcher Höhe ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Nutzung des Termins sind nach Maßgabe des Gesetzes anzurechnen; du kannst einen geringeren oder fehlenden Anspruch nachweisen.

Muss der Anbieter einen Termin wegen Krankheit oder Wetter absagen, kannst du zwischen einer kostenfreien Verlegung zur bereits vereinbarten Testvergütung und einer kostenfreien Beendigung des Diagnostikvertrags wählen. Bei Beendigung werden etwaige Vorauszahlungen für die abgesagte Diagnostik erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

13. Widerrufsrecht

Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbrauchervertrag kann dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert vor Vertragsschluss bereitgestellt. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.

Allein die Vereinbarung eines festen Diagnostiktermins schließt ein Widerrufsrecht nicht pauschal aus. Die kostenfreie Terminabsage nach Ziffer 12 und ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sind voneinander unabhängig.

Ein Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist setzt dein gesondertes ausdrückliches Verlangen voraus. Dies betrifft beim Coaching auch die individuelle Ersterfassung und Trainingsplanung. Die weiteren gesetzlichen Informations- und Zustimmungsvoraussetzungen werden gesondert erfüllt.

Bei einem anschließenden Widerruf ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet. Das Widerrufsrecht erlischt nicht bereits durch den Leistungsbeginn oder eine Zahlung. Ein Erlöschen wegen vollständiger Leistungserbringung setzt sämtliche hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Für Remote-Coaching wird das vierzehntägige Recht nach Maßgabe der internationalen Vertragsbedingungen auch vertraglich gewährt, soweit kein entsprechendes gesetzliches Recht besteht. Für die Diagnostik wird hierdurch kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht zugesagt. Für anwendbares österreichisches oder liechtensteinisches Verbraucherrecht gelten die besonderen Voraussetzungen zum vorzeitigen Beginn in den internationalen Vertragsbedingungen.

14. Datenschutz und Gesundheitsdaten

Welche personenbezogenen Daten für Anfrage, Vertrag, Coaching und Diagnostik verarbeitet werden, auf welcher Grundlage dies geschieht, welche Empfänger beteiligt sind und welche Rechte du hast, wird in den gesonderten Datenschutzinformationen erläutert.

Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Soweit eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird sie vor der betreffenden Verarbeitung gesondert und zweckbezogen eingeholt. Dies gilt auch für die gegebenenfalls gesondert zu erlaubende Weiterverwendung von Diagnostikergebnissen im Coaching.

Zur Betreuung werden TrainingPeaks und die vereinbarten Kommunikationswege genutzt. Die geschäftliche Dateiablage des Anbieters erfolgt in OneDrive for Business. Daraus folgt keine Pflicht für dich, ein Microsoft-Konto zu unterhalten. Einzelheiten zu Datenarten, Empfängern, Übermittlungen und Schutzmaßnahmen gehören in die Datenschutzinformationen.

Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit die betroffene Verarbeitung für die vereinbarte Leistung erforderlich ist, werden die Folgen für eine weitere Betreuung individuell geklärt. Ein solcher Widerruf führt nicht durch diese AGB automatisch zu einer Vertragskündigung oder zum Verlust von Erstattungsansprüchen.

15. Haftung und gesetzliche Rechte

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen Ausschluss und keine Beschränkung der gesetzlichen Haftung, insbesondere nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Hinweise auf eigene Mitwirkung, gesundheitliche Grenzen und fehlende Erfolgsgarantien entbinden den Anbieter nicht von seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten.

Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften und gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

16. Vertragssprache und Länderregelungen

Maßgeblich sind das im Vertragsangebot bezeichnete Land deines gewöhnlichen Aufenthalts, die vereinbarte Vertragssprache und die vor deiner bindenden Erklärung bereitgestellten Länderergänzungen. Die Vertragsunterlagen werden in der vereinbarten deutschen oder englischen Fassung bereitgestellt. Eine deutsche Fassung hat keinen pauschalen Vorrang. Gesetzliche Sprach- und Informationspflichten bleiben bestehen; erforderliche weitere Sprachfassungen werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.

17. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Wenn der Anbieter seine Tätigkeit auf das Land deines gewöhnlichen Aufenthalts ausrichtet und der Vertrag darunter fällt, entzieht dir diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Verbrauchervorschriften des Rechts, das ohne Rechtswahl gelten würde. Insbesondere bleiben unter den Voraussetzungen von Artikel 6 Rom I die zwingenden Schutzvorschriften deines Aufenthaltsstaats anwendbar. Wo eine Rechtswahl ausgeschlossen ist, gilt stattdessen das gesetzlich bestimmte Recht. Der unten stehende Hinweis zur Schweiz bleibt maßgeblich.

18. Gerichte und Beschwerden

Es wird kein ausschließlicher deutscher Gerichtsstand vereinbart. Gesetzliche Zuständigkeiten und dein Recht, unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen am Wohnsitz gegen den Anbieter zu klagen beziehungsweise nur dort verklagt zu werden, bleiben bestehen. Beschwerden kannst du an die im Vertrag genannten Post-, E-Mail- oder Telefonkontakte richten. Zwingende Rechte auf Beschwerdeverfahren oder Verbraucherschlichtung werden nicht ausgeschlossen; Angaben zu einer für den konkreten Vertrag erforderlichen Schlichtungsstelle werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.

19. Widerruf und Vertragsbeendigung

Beim im Fernabsatz geschlossenen Remote-Coaching gilt das in der beigefügten Belehrung beschriebene vierzehntägige Widerrufsrecht auch vertraglich, soweit kein entsprechendes gesetzliches Recht besteht, insbesondere bei Kunden in der Schweiz. Für dieses vertragliche Recht gelten die dort beschriebenen Fristen, Mitteilungswege und Erstattungsfolgen. Anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen kommt nur bei zuvor ausdrücklich verlangtem Beginn innerhalb der Frist und ordnungsgemäßer Information in Betracht. Weitergehende zwingende Rechte gehen vor. Diese zusätzliche vertragliche Zusage gilt nicht für Leistungsdiagnostik.

Die Kündigung zum laufenden Kalendermonatsende ohne zusätzliche Frist bleibt beim Coaching möglich. Ein vorgeschriebener einfacher Kündigungsweg sowie weitergehende gesetzliche Rechte zur früheren Beendigung bleiben erhalten. E-Mail oder WhatsApp genügen; eine Unterschrift oder das PDF-Formular wird nicht verlangt. Zwingend zugelassene weitere Erklärungsformen werden nicht ausgeschlossen. Widerruf, Coachingkündigung und Absage eines Testtermins sind unterschiedliche Rechte.

20. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder Liechtenstein

Soweit österreichisches oder liechtensteinisches Verbraucherrecht anwendbar ist, beginnt eine entgeltliche Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist erst nach ausdrücklichem Startverlangen und Kenntnisbestätigung über das Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung. Beim laufenden Coaching sind Ersterfassung, ein Trainingsplan oder ein abgerechneter Monat noch keine vollständige Erfüllung des unbefristeten Vertrags. Für die Diagnostik werden beide dafür vorgesehenen Erklärungen benötigt. Wird ein Dienstleistungsvertrag in einem vom Anbieter eingeleiteten Telefonat ausgehandelt, wird das Angebot auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt; die Bindung des Kunden setzt die gesetzlich erforderliche anschließende schriftliche Annahme auf einem dauerhaften Datenträger voraus. Eine telefonische Buchungsbestätigung allein ersetzt diesen Schritt nicht.

21. Kunden im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich umfasst hier England, Wales, Schottland und Nordirland. Der in der Belehrung verwendete Begriff Widerruf bezeichnet auch das britische Recht zum Vertragsrücktritt innerhalb der Bedenkzeit (right to cancel). Zwingende britische Verbraucherrechte bleiben bestehen, insbesondere angemessene Sorgfalt und Fachkunde (reasonable care and skill) sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erneute Leistungserbringung oder Preisminderung nach dem Consumer Rights Act 2015. Daraus folgt keine Zusage eines bestimmten sportlichen Erfolgs.

22. Kunden in der Schweiz

Soweit Artikel 120 des schweizerischen IPRG auf den Vertrag anwendbar ist und eine Rechtswahl ausschließt, gilt schweizerisches Recht. Soweit der Vertrag dem zwingenden jederzeitigen Beendigungsrecht des Auftragsrechts nach Artikel 404 OR unterliegt, wird dieses weder durch die Monatsendregel noch durch die 48-Stunden-Absageregel für Tests beschränkt. Eine Vergütung oder ein Ersatzanspruch folgt dann ausschließlich den gesetzlichen Voraussetzungen; eine volle verbleibende Monats- oder Testvergütung wird dadurch nicht automatisch geschuldet.

Zu den Datenschutzhinweisen

Der Laufcoach - Manuel Hein

Individuelles Laufcoaching.
Persönlich begleitet. Remote betreut.

Ein Angebot von Trackora Sports Technologies & Coaching

DiagnostikCoachingErfolgsgeschichtenÜber michKontaktderlaufcoach@posteo.de

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Anamnesebogen, Kündigung und Widerruf als PDF.

© 2026 Der Laufcoach - Manuel Hein
Bildnachweise

Blaues Shirt / gemeinsames Foto: Martin Deuringer. Wettkampffotos von Noah Cais: Theo Kiefner. Ergänzende Illustrationen: KI-generiert.

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